Das bayerische Staatskabinett hat am 31.8. eine neue, 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für die Coronamaßnahmen in Bayern beschlossen, die am 02.09.2021 in Kraft tritt und bis einschließlich 01.10.2021 gilt.
Ab Donnerstag, den 02.09.2021 ist auch das Tragen einer medizinischen Maske in Bayern erlaubt. Die FFP2-Maskenpflicht wird damit entfallen. Die Maskenpflicht besteht wie gehabt im gesamtem Studio. Während der Trainingszeit direkt am Gerät, im Kurs, unter der Dusche und in der Sauna kann die Maske wie bisher abgelegt werden.
Desweiteren gilt weiterhin die 3G-Regel in Innenräumen: Es darf also nur hinein, wer geimpft, genesen oder frisch negativ getestet ist.